Dieser war mit einer Breite von ca. 2.5 m nur unwesentlich schmaler als die heutige Zufahrt mit einer Breite von 3.0 m.18 Abgesehen von der vom Südwesten in den Osten der Parzelle verschobenen Zufahrt und v.a. arealintern bleibt die Erschliessungssituation grossmehrheitlich gleich. So ist nach wie vor zwischen den drei Gebäuden die Anordnung der Parkplätze vorgesehen und auch die Fussgängerzugänge zu den einzelnen Häuser bleiben ungefähr gleich. Der direkte (Fussgänger-) Zugang zu den Häusern C und D nordöstlich der Bauparzelle von der Quartierstrasse B.________ her wird zwar ebenfalls wie die Zufahrt im Südwesten aufgegeben, was aber im Gesamtkontext vernachlässigbar ist.