dern direkt von der Quartierstrasse N.________ her östlich der Bauparzelle an der Stelle des ursprünglichen Fussgängerzugangs. Zudem wurde der Carport in zwei Doppelcarports unterteilt und auf den Brunnen zwischen den Häusern A/B und C/D verzichtet. Überdies wurden mit der Projektänderung II zusätzliche Dachflächenfenster sowie leichte Anpassungen der Grundrisse im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss vorgesehen. Die Projektänderung II wurde vom Regierungsstatthalteramt im vorinstanzlichen Verfahren ordentlich publiziert.16 Auch dagegen erhoben die Beschwerdeführenden im vorinstanzlichen Verfahren Einsprache.