a) Die Gemeinde Fraubrunnen befindet sich im Prozess einer umfassenden Ortsplanungsrevision. Dabei werden sämtliche baurechtlichen Grundordnungen der im Jahr 2014 zur Gemeinde Fraubrunnen fusionierten acht Dörfer und ehemals selbstständigen Einwohnergemeinden7 durch eine neue, für das gesamte Gemeindegebiet der fusionierten Gemeinde Fraubrunnen geltenden, baurechtlichen Grundordnung ersetzt. Die Ortsplanungsrevision ist mittlerweile von der Gemeindeversammlung beschlossen worden (Beschluss vom 21. August 2023). Zurzeit läuft die Frist für die Ergreifung des fakultativen Referendums für die Erzwingung einer Volksabstimmung (Art. 18