Die vom Rechtsamt angehörte kantonale Denkmalpflege (KDP) verweist in ihrer Eingabe vom 29. November 2022 auf ihre im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Fachberichte vom 22. März 2021 sowie vom 16. September 2021 und verzichtet auf weiterreichende Ergänzungen. Das Regierungsstatthalteramt verzichtet in seiner Eingabe vom 30. November 2022 ebenfalls auf eine förmliche Vernehmlassung, verweist grundsätzlich auf seinen Gesamtbauentscheid vom 23. September 2022 und führt ergänzend zwei inhaltliche Hinweise auf.