3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,3 führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt die Vorakten sowie bei der Gemeinde die gestempelten Pläne ein. Die Gemeinde verzichtet in ihrer Eingabe vom 14. November 2022 auf das Stellen eines förmlichen Antrags und fügt einzig zwei Hinweise zum Sachverhalt an. Die vom Rechtsamt angehörte kantonale Denkmalpflege (KDP) verweist in ihrer Eingabe vom 29. November 2022 auf ihre im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Fachberichte vom 22. März 2021 sowie vom 16. September 2021 und verzichtet auf weiterreichende Ergänzungen.