und b. Anlage im Gewässerraum/Gewässerabstand) - Prüfung und Überarbeitung des Ortsbildschutzes und der Ästhetikvorschriften - Erhalten von Baudenkmälern - Prüfung des einzuhaltenden Strassenabstandes von 3.60 Meter - Prüfung der Vorschriften über Wohn- und Arbeitsräume betreffend Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie betreffend minimale Grösse (Galerie im Dachgeschoss) - Prüfung der unzulässigen Projektänderung (Neuauflage erforderlich) - Prüfung der Verkehrssicherheit, ungenügende Sicht und Sicherheit, ungenügende Erschliessung 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»