(ebau Nummer A.________) der Baubewilligungsbehörde vom 23. September 2022 (Gesamtbauentscheid) sei aufzuheben und die Sache in folgenden Punkten an die Baubewilligungsbehörde zur Neubeurteilung zurückzuweisen: - Prüfung und Überarbeitung des erforderlichen Gewässerabstands betreffend Gebäude, Kanalisation, Entwässerung und Leitungen (a. fehlende Voraussetzungen für eine Ausnahme betreffend Wasserbaupolizei; und b. Anlage im Gewässerraum/Gewässerabstand) - Prüfung und Überarbeitung des Ortsbildschutzes und der Ästhetikvorschriften