Mit Gesamtbauentscheid vom 23. September 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung mit den zusätzlichen Bewilligungen (u.a. Gewässerschutzbewilligung, diverse Anschlussbewilligungen, wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung etc.). 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: