des Kantons Bern als erhaltenswert eingestuft (Stand 2001, vgl. aber Erwägung 5). Die Gemeinde Fraubrunnen leitete das Baugesuch am 22. September 2020 zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens reichte die Beschwerdegegnerin zwei Projektänderungen (Projektänderung I und II)1 ein. Gegen die Projektänderungen erhoben die Beschwerdeführenden ebenfalls Einsprache.2