1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Juli 2020 bei der Gemeinde Fraubrunnen ein Baugesuch für den Neubau zweier Einfamilienhäuser (A und B) und einem Doppeleinfamilienhaus (Haus C und D) sowie mehrerer Carports ein. Ebenfalls Bestandteil des Baugesuchs sind vier Erdsonden, die Erstellung der Abwassererschliessung sowie der Abbruch des bestehenden Gebäudes B.________ Nr. 9. Das Bauvorhaben ist auf der Parzelle Fraubrunnen H.________ Grundbuchblatt Nr. J.________ geplant (Bauparzelle). Diese liegt in der Kernzone K und in einem Ortsbildschutzgebiet. Das bestehende Gebäude B.________ Nr. 9 ist bzw. war im Bauinventar