Daher erscheint ein Honorar von CHF 3000.– als angemessen. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden somit Parteikosten in der Höhe von CHF 3420.35 (Honorar CHF 3000.–, Auslagen CHF 175.80, Mehrwertsteuer CHF 244.55) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Hilterfingen vom 4. Oktober 2022 wird aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Hilterfingen zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. Dazu gehen die Vorakten zurück an die Gemeinde Hilterfingen.