g) Im vorliegenden Fall lässt sich dem angefochtenen Entscheid entnehmen, dass die Vorsorge nicht geprüft wurde. Dies ergibt sich auch aus dem Lärmschutznachweis der Beschwerdegegnerin vom 1. Juni 2022, darin ist die Frage «Ist das Vorsorgeprinzip berücksichtigt?» mit «Nein» beantwortet. Anders als die Gemeinde Hilterfingen meint, zählen zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht nur die Lärmgrenzwerte und die Grenzabstände, sondern auch das Vorsorgeprinzip.