2/7 BVD 110/2022/171 29. November 2022 geltend, solange die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten seien, sei es nicht Aufgabe der Bewilligungsbehörde, alternative Bauprojekte zu verlangen und zu prüfen. Vorliegende seien sowohl die Grenzabstände als auch die Lärmgrenzwerte eingehalten.