3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeant-wort vom 28. November 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Hilterfingen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 29. November 2022 die Abweisung der Beschwerde. Mit Stellungnahme vom 20. März 2023 äusserten sich die Beschwerdeführenden zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten