Vorliegend ist der gebotene Zeitaufwand als knapp unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 567 000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt durchschnittlich im unteren Bereich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4960.00 als angemessen. Das entspricht einem Ausschöpfungsgrad von 40%.