b) Die Beschwerdeführenden haben mehrere Beweisanträge gestellt. Insbesondere haben sie die Durchführung eines Augenscheins, die Einholung eines Fachberichts des Tiefbauamtes zur Verkehrssicherheit und die Einholung eines Fachberichtes der Abteilung Naturförderung ANF beantragt. Zudem beantragten sie, bei der Beschwerdegegnerschaft angepasste bzw. vermasste Projektpläne einzuholen. Die Gemeinde hat hinsichtlich der Stechpalme ebenfalls einen Beweisantrag gestellt und beantragt, es seien weitere Unterlagen bei der Beschwerdegegnerschaft einzuholen. Mit Blick auf die vorangehenden Ausführungen wären von den Beweismassnahmen keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten gewesen.