Ebenso muss nicht beurteilt werden, ob die Garage bzw. der darüber liegende Terrassenanbau zur Gebäudelänge hinzuzurechnen ist und ob das Bauvorhaben den ästhetischen Vorgaben entspricht. In Zusammenhang mit Letzterem kann auch offen bleiben, ob die Verbesserungsvorschläge gemäss Fachbericht der Fachberatung vom 17. Februar 2022 genügend bzw. vollständig umgesetzt wurden und ob die Projektänderung vom 24. Mai 2022 der Fachberatung erneut zur Prüfung hätte unterbreitet werden müssen.