Hierzu gehören insbesondere die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).39 Für die Abmessung von Parkfeldern können die Empfehlungen der VSS-Norm 40 291 «Parkieren, Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen für Personenwagen und Motorräder» als Entscheidungshilfe beigezogen werden.40 Befindet sich ein Hindernis auf der Beifahrerseite, werden folgende Abmessungen empfohlen (VSS-Norm 40 291 Ziff. 11): - Breite eines Parkfeldes: 1.90 m - Länge eines Parkfeldes: 6.00 m - Manövrierzuschlag zur Breite: 0.30 m - Manövrierzuschlag zur Länge: 1.00 m