und P.________ würden von der Baubewilligung nicht tangiert. In ihrem Ausnahmegesuch vom 1. Dezember 2021 hatte die Beschwerdegegnerschaft zudem ausgeführt, die Parkplatzbreite betrage zwischen 2.57 m und 3.97 m. So sei beim Parkieren ein genügend grosser Abstand zur Strasse möglich.37