Stützmauer: Zurzeit besteht eine renovationsbedürftige 34-jährige Stützmauer aus alten, heute verbotenen Eichen- Eisenbahnschwellen (Schadstoffe). Diese gedenken wir durch eine Beton/Steinmauer zu ersetzen und zu begradigen. Die Mauer liegt schon heute im Strassenabstand. Durch die leichte Rück-Verschiebung um durchschnittlich rund 50 cm entsteht kein Nachteil für die Gemeinde und der Unterhalt der Treppe kann unverändert vorgenommen werden.