Die neue Stützmauer weist einen Strassenabstand von 1.40 m auf. Sie wird im Vergleich zur bestehenden Stützmauer, die sich bereits im Strassenabstand befindet, nicht mehr leicht versetzt von Nordosten nach Südwesten, sondern gerade verlaufen. Dadurch unterschreitet die neue Stützmauer im südlichen Bereich den Strassenabstand stärker. Hinzu kommt, dass sie an ihrem südlichen Ende ca. 2.00 m länger als die bestehende Stützmauer werden soll. Des Weiteren weisen der Erker des Zimmers Nr. 01.04 einen Strassenabstand von 3.00 m und der Aussenkamin beim Zimmer Nr. 01.04 von 3.50 m auf.35 Es ist unbestritten, dass die Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung erfordern.