Das bestehende Wohnhaus hat eine hohe baugestalterische Qualität und fügt sich gut in die Situation ein. Der Erweiterungsbau tritt jedoch mit seiner unruhigen, additiven und abgewinkelten Form sowie den auf der Vorderkante der Terrasse stehenden Glasbrüstungen gegenüber dem öffentlichen Strassenraum dominant in Erscheinung. Insgesamt entsteht keine gute Gesamtwirkung und dem Bauprojekt ist in der vorliegenden Form noch keine Baubewilligung zu erteilen.29