Grundsätzlich kann einem Erweiterungsbau mit einem Flachdach zugestimmt werden. Im ortsbaulichen Kontext sind für Gebäudeerweiterungen sowie sich dem Hauptgebäude unterordnende Ergänzungsbauten Dachgestaltungen mit einem Flachdach denkbar. Auch eine innere Entwicklung mit einem Ergänzungsbau – welcher das bestehende Gelände respektiert – ist auf dem Grundstück vorstellbar. Das bestehende Wohnhaus hat eine hohe baugestalterische Qualität und fügt sich gut in die Situation ein.