Es kann jedoch zur Auslegung hinzugezogen werden. In der Arbeitshilfe für die Ortsplanung (AHOP)26 wird erläutert, dass mit einem Artikel zum Gestaltungsspielraum dieser so weit geöffnet werde, dass ein Anreiz zur Auseinandersetzung mit qualitativ hochstehenden, zeitgemässen, innovativen und von der ortsüblichen oder vorherrschenden Bauweise abweichenden Gestaltungslösungen entstehe. Abweichungen von den Bestimmungen zur Bau- und Aussenraumgestaltung sollen möglich sein.