Die Beschwerdegegnerschaft verweist demgegenüber auf den Bericht der Fachberatung vom 17. Februar 2022. Die Fachberatung habe darin ausdrücklich festgehalten, dass einem Erweiterungsbau mit einem Flachdach zugestimmt werden könne. Das Flachdach ordne sich im ortsbaulichen Kontext klar den Hauptgebäuden unter. Es sei nicht ersichtlich, weshalb an der Beurteilung der Fachberatung und der Vorinstanz gezweifelt werden solle. Der Flachdachanbau sei aufgrund seiner Situierung vom Strandbad und von der Wichterheer-Promenade oder vom See kaum einsehbar. Der Erweiterungsbau diene der inneren Verdichtung und damit einem öffentlichen Interesse.