Mit der Erweiterung der Wohnung bzw. des Flachdachs werde die Rechtswidrigkeit deutlich verstärkt. Auch hier stehe die optimale und gewinnbringende Nutzung des Grundstücks im Vordergrund, da eine Erweiterung der unteren Wohnung mit einem Satteldach gar nicht erst in Betracht gezogen worden wäre. Die Ausnahmebewilligung sei daher zu verweigern. Mit Stellungnahme vom 22. Februar 2022 ergänzen die Beschwerdeführenden, die Empfehlungen der Fachberatung seien nicht genügend umgesetzt worden. Bei der Einschätzung der Fachberatung handle es sich um einen Fachbericht, dem mass-gebende Bedeutung zukomme.