Konservativ gemessen liegen der Technikraum Nr. 01.09 und der Wandschrankraum zum Zimmer Nr. 01.10 mehr als 1.20 m über dem gewachsenen Terrain. Sie gehen damit über das für unterirdische Bauten zulässige Mass hinaus und haben deshalb auf jeden Fall den kleinen Grenzabstand von 4.00 m einzuhalten. Gemäss Grundrissplan vom 24. Mai 2022 beträgt der Grenzabstand lediglich 1.00 m. Der massgebliche kleine Grenzabstand wird damit deutlich unterschritten. Dem Bauvorhaben ist bereits aus diesem Grund der Bauabschlag zu erteilen.