Andererseits gewährleisten sie die Verkehrsübersicht, schützen die Anstösser vor lästigen Auswirkungen des Strassenverkehrs und die Strassenbenützer vor Gefährdungen aus den anstossenden Grundstücken. Strassenabstände ersetzen den Grenzabstand zur Strassenparzelle und erfüllen für Bauten, die sich über die Strasse hinweg gegenüberliegen, die Funktion des Gebäudeabstandes. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Abstand kleiner wird als 17 Baureglement der Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunerseee vom 14.5.2012, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6.12.2012 18 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11)