Der Überbau befindet sich über gemeindeeigenem Boden. Aus den Baugesuchsunterlagen, insbesondere dem Umgebungsplan Untergeschoss vom 24. Mai 2022 und dem Grundrissplan Garage vom 24. Mai 2022, folgt, dass auf dem Überbau ein neues Geländer, eine neue Begrünung und Bodenplatten vorgesehen sind. Es ist aber nicht ersichtlich und wird von den Beschwerdeführenden nicht geltend gemacht, dass diese Bauvorhaben öffentlichen Zwecken dienen sollen. Die Gemeinde hat kein direktes eigenes Interesse an den Bauvorhaben. Der öffentliche Wendeplatz bleibt in seinem Ausmass unverändert. Art. 8 Abs. 2 Bst. d BewD ist somit nicht anwendbar, die Gemeinde ist zuständige Baubewilligungsbehörde und die Rüge der