Nr. A.________ ein Überbaurecht zu Lasten der Strassenparzelle Nr. K.________ zu. Die Dienstbarkeit ist als «Ueberbaurecht als Teil des Dachgartens» bezeichnet und räumt der Eigentümerschaft des Grundstücks Nr. A.________ das dauernde, dingliche und unentgeltliche Recht ein, den im Situationsplan blau eingezeichneten Teil des öffentlichen Wendeplatzes, im heutigen Bestand, zu überdecken, mit Humus zu versehen und zu bepflanzen, die Überdeckung und die Gartenanlage im Sondereigentum gemäss Art. 675 ZGB zu behalten sowie den Überbau als privaten Dachgarten ausschliesslich zu nutzen.