2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Baubewilligung Nr. 942/2021-08 (eBau 2021-1635) der Vorinstanz vom 22. September 2022 sei aufzuheben. 2. Dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. 3. Eventualiter: Die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen der BVD an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Die Beschwerdegegner seien zu den Verfahrenskosten sowie zu einer angemessenen Parteientschädigung zzgl. MwSt. zu verurteilen.