Die Gemeinde entgegnet, es sei unbestritten, dass heute nicht mehr die ursprüngliche Betonplatte, sondern eine neue, für den Ausbau ausnivellierte Bodenbedeckung bestehe, welche klar zum neuen Anbau zugehörig sei. Wenn tatsächlich ein Anspruch auf Erhaltung der ursprünglichen Bodenplatte bestehen würde, so müsste zumindest der für den neuen Anbau eingebaute Überzug zurückgebaut werden. Sie gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Teilrückbau weit aufwändiger sei als eine Entfernung der gesamten Bodenplatte.