Von einer Notwendigkeit dieses Wetterschutzes für die zeitgemässe Wohnnutzung kann nicht gesprochen werden, auch wenn sich die Platten gemäss den Beschwerdeführenden für die dem Wetter ausgesetzte Fassade aufgrund ihrer Robustheit und Langlebigkeit besonders gut eignen. Ebenso wenig fällt dieses Konstrukt unter den Tatbestand der energetischen Sanierung, da das System mit dem Holzrost der Hinterlüftung dient und keine Dämmfunktion übernimmt, weshalb sich dadurch die Isolation des Gebäudes nicht verbessert. Schliesslich ist das System auch nicht darauf ausgerichtet, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern. Die Voraussetzungen von Art.