Letztlich kann dies aber offen bleiben, da die notwendige Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG aus anderem Grund scheitert (vgl. nachfolgend). e) Das gewählte Konstrukt mit HPL-Platten und darunterliegendem Holzrost kommt auf der bestehenden Fassade zu liegen. Es stellt daher eine Erweiterung ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens dar. Auch wenn sich diese Erweiterung auf eine Breite von wenigen Zentimetern beschränkt, so fällt das Vorhaben damit dennoch in den Anwendungsbereich von Art. 24c Abs. 4 RPG.