Die Argumentation des AGR, wonach mit einem zeichnenden Fugenbild eine unruhige Fassade entstehe, sei kaum nachvollziehbar. Einerseits sei davon auszugehen, dass die Platten in einer gleichmässigen geometrischen Abfolge angeordnet würden. Andererseits sei dieses Fugenbild bereits auf mittlere Sichtdistanz kaum mehr wahrnehmbar.