In den Schlussbemerkungen vom 18. Mai 2022 ergänzten sie, entgegen der Ansicht des AGR seien die grossflächigen Platten mit dazwischenliegenden Fugen in der Landwirtschaftszone nicht untypisch. In der näheren und weiteren Umgebung ihrer Liegenschaft gebe es Häuser mit sehr unterschiedlichen Fassaden und insbesondere auch landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, deren Fassaden mit grossen Elementen (Sandwichpaneelen) verkleidet worden seien.