Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden sind geeignete Raumreserven im Gebäudeinnern vorhanden, wie anlässlich des Augenscheins festgestellt werden konnte. So verfügen die Beschwerdeführenden vorab im Erdgeschoss im Bereich des ehemaligen Ökonomieteils über mehrere bereits als Nebennutzfläche dienende Räume, welche ausreichend Platz für eine rein innenaufgestellte Wärmepumpe bieten.36 Diese Räumlichkeiten befinden sich auch in genügendem Abstand zum rechtmässigen Wohnteil im östlichen Teil des Gebäudes, womit die Bedenken der Beschwerdeführenden hinsichtlich des Lärms im Falle einer Platzierung im derzeitigen Heizungsraum unbegründet sind.