Auch die Gemeinde ist der Auffassung, dass im zitierten Entscheid nebst der Wärmepumpe wesentlich entscheidendere Elemente zur Beurteilung gestanden seien, welche in ihrer Summe dazu geführt hätten, dass die Identität nicht mehr gewahrt gewesen sei. Hier sei es nicht verständlich, dass das beantragte Wärmepumpenaggregat dazu führen solle, dass die Identität nicht gewahrt sei. Eine Anlage in dieser Grösse werde höchstens auf kurze Distanz erkennbar sein, aber auf das Erscheinungsbild des Gebäudes kaum Einfluss haben können.