5.1 und 5.2 des Bauentscheids), die diesbezüglich angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Ziff. 5.3 des Bauentscheids) dagegen aufgehoben wird. Über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird die Gemeinde nach Vorgehen gemäss der vorstehenden Erwägung erneut zu befinden haben. 5. Heizungsersatz, Einbau einer Wärmepumpe Luft / Wasser a) Strittig ist weiter das Baugesuch für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft- Wasser-Wärmepumpe in Splitausführung. Das Aussenaggregat (B: 1050 mm, H: 1020 mm, T: 480 mm)32 soll unmittelbar angrenzend an die Westfassade zu stehen kommen.