Erst nach einem Entscheid in der Sache wird abschliessend nochmals über den Umfang der Wiederherstellungsmassnahmen zu befinden sein: Kann ein Parkplatz oder Unterstand mit einer Fläche von 20 m2 bewilligt werden, so wird sich der Rückbau der befestigten und bereits realisierten Parkfläche in den vormaligen Zustand nur ausserhalb des bewilligten Parkplatzes zu prüfen sein. Im Falle eines Bauabschlags oder bei Verstreichen der Gelegenheit zur Erneuerung des Baugesuchs wird hinsichtlich des gesamten Bereichs nochmals über die Wiederherstellung zu befinden sein.