RPG kann jedoch nicht im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens erfolgen, weshalb die Zulässigkeit eines solchen Bauvorhabens hier offen bleiben muss. Eine allfällige teilweise Bewilligung der bereits realisierten Parkfläche kann erst überprüft werden, wenn die Beschwerdeführenden ihr (teilweise) nachträgliches Baugesuch erneuern und dabei in neuen Plänen den genauen Standort dieses Parkplatzes bzw. eines Fahrzeugunterstandes mit einer maximalen Grundfläche von 20 m2 definieren. Hierzu ist ihnen unter Fristansetzung Gelegenheit zu geben.