f) Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Teil der realisierten Parkfläche gestützt auf die Praxis des AGR, wonach ein zweiseitig offener Fahrzeugunterstand mit einer Grundfläche von 20 m2 für ein Fahrzeug unter dem Titel des zeitgemässen Wohnens möglich ist, bewilligt werden kann, zumal innerhalb des Gebäudevolumens keine realistische Möglichkeit für einen Parkplatz zu bestehen scheint. Die genaue Prüfung der Voraussetzungen von Art. 24c RPG kann jedoch nicht im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens erfolgen, weshalb die Zulässigkeit eines solchen Bauvorhabens hier offen bleiben muss.