Die nächste Bushaltestelle sei rund 750 m entfernt. Zeitgemässes Wohnen bei einer Liegenschaft mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Verkehr heisse, dass zwei Personenwagen benötigt würden. Die Annahme, dass eine Familie in einer solchen Situation nur über ein Fahrzeug verfüge, sei illusorisch und entspreche nicht den heutigen Vorstellungen an ein zeitgemässes Wohnen. Damit ein Unterstand für zwei Fahrzeuge benutzt werden könne, müsse er eine Grundfläche aufweisen, die deutlich über der vom AGR vorgesehenen Fläche von 20 m2 liege. Werde die Baubewilligung für den Carport verweigert, so werde der Platz als ungedeckter Parkplatz benutzt.