Während des Baubewilligungsverfahrens stellte die Gemeinde fest, dass bereits mit den Bauarbeiten begonnen wurde (Aushub- und Planierarbeiten, Vorbereitung Schalung und Armierung Bodenplatte25). Trotz sofortiger Aufforderung zur Baueinstellung durch die Gemeinde scheinen die Beschwerdeführenden weitere Bauarbeiten vorgenommen zu haben: So wurde inzwischen der Boden mit Verbundsteinen sowie die Abschlussmauern erstellt und der Platz wird als ungedeckter Parkplatz benutzt.26 b) Mit Verfügung vom 6. Dezember 2021 verweigerte das AGR auch diesem Vorhaben die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. Es führte dabei Folgendes aus: