19 Protokoll des Augenscheins vom 12. April 2022, S. 4 Mitte, Votum Gemeindevertreter. 20 Vgl. Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 1989/15, Pläne zuhinterst im Dossier. 9/20 BVD 110/2022/16 bestimmungsgemässe Nutzbarkeit des alten Anbaus nach Art. 42 Abs. 4 RPV sowie die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG) nicht beurteilt werden. Der von der Gemeinde gestützt auf die Verfügung des AGR erteilte Bauabschlag für das Gartenblockhaus erweist sich als rechtens.