Eine zweite Erweiterung erfolgte im Jahr 1994 durch den Einbau eines neuen, ausserhalb des bisherigen Wohnteils befindlichen Treppenhauses für den Wohnteil über alle Stockwerke (und die Aufhebung der bisherigen Erschliessung) sowie von WC’s. Dadurch erhöhte sich die anrechenbare BGF im Parterre gemäss den damaligen Grundrissplänen um rund 11.9 m2 (Treppenhausbereich, Treppe Parterre-1.Stock, WC), im 1. Stock um rund 16.9 m2 (Treppenhausbereich, Treppe 1.Stock-Dachgeschoss, WC, Fläche der alten Erschliessungstreppe) und im Dachgeschoss um rund 4.5 m2 (Treppenhausbereich ohne Treppe), insgesamt also um rund 33.3