Um diese Berechnung vornehmen zu können, hat das Rechtsamt bei der Gemeinde sämtliche alten Baubewilligungen inkl. den dazugehörigen Baubewilligungsakten und Plänen zum Gebäude der Beschwerdeführenden eingefordert. Die Gemeinde reichte in der Folge die Akten zu drei Baubewilligungsverfahren betreffend dieses Gebäude ein: Verfahren Nr. 1989/15 Sanierung und Ausbau Wohnteil (Bewilligung vom 6. September 1989), Verfahren Nr. 1994/20 Einbau Treppenhaus Ökonomieteil (Bewilligung vom 15. September 1994) und Verfahren Nr. 2001/32 Erweiterung Wohnteil um zwei Zimmer (Bewilligung vom 10. Dezember 2001).