sei. Schliesslich würden sie zwar nicht bestreiten, dass sich der neu erstellte Anbau im äusseren Erscheinungsbild vom früheren Anbau unterscheide. Nicht verändert werde dadurch allerdings das Erscheinungsbild des ganzen Gebäudes. Dessen Dimensionen, Fassaden und Dach würden unverändert bleiben. Der kleine Anbau auf der Nordwestseite gehe im Rahmen einer Gesamtbetrachtung völlig unter. Um dem Erscheinungsbild des abgebrochenen Anbaus besser Rechnung zu tragen, seien sie zudem bereit, den neu erstellten Anbau mit einem Schrägdach zu ergänzen. Bei richtiger Würdigung der gesamten Umstände sei festzustellen, dass die Identität des Gebäudes in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibe.