42 RPV muss die Identität der Baute oder Anlage einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben. Mit dem Anbau des Gartenblockhauses (Flachdach, grosszügige Befensterung) wird die Identität nicht gewahrt. Somit sprengt der Anbau den Rahmen von Art. 24c RPG.»