Im Verlaufe des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 31. August 2021 als Option angepasste Pläne ein, in welchen sie anstelle des realisierten Flachdachs ein Schrägdach vorsahen. Allerdings hielten sie in dieser Eingabe klar fest, dass sie das Projekt grundsätzlich nicht ändern wollen. Wenn aber eine Projektänderung zu einer Lösung führen könne, so seien sie bereit, gemeinsam eine solche zu suchen. Da eine Projektänderung nicht vorsorglich bzw. in Form eines Eventualbegehrens eingegeben werden kann16, änderten die Beschwerdeführenden mit dieser Eingabe am nachträglichen Baugesuch nichts.